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Speziell für die Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes wurde das 4-Schichten-Modell "geboren". Es soll die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und dem gewohnten Lebensstandard schließen. Ausgangsbasis ist das bekannte 3-Säulen-Konzept, welches verändert, erweitert und ergänzt wurde.



1. Schicht

Die Basisversorgung = ges. Rentenversicherug + geförderte private Rentenversicherung

  • Sonderausgabenabzugsfähig
  • Hartz IV - geschützt
  • Zusatzversicherung (z.B. Berufsunf.vers., Hinterbliebenenschutz) möglich
  • Nicht beleihbar
  • Nicht pfändbar
  • Nicht vor dem 60. Lebensjahr als Rente auszahlbar
  • Nachgelagerte Besteuerung

2. Schicht

Betriebliche Altersvorsorge

  • Hartz IV - geschützt
  • Keine Nachteile bei Arbeitgeberwechsel mehr
  • Nicht vor dem 60. Lebensjahr als Rente auszahlbar
  • Umwandlung der VL in bAV möglich

3. Schicht

Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (nicht gefördert)

  • 10% bis 600% Todesfallsumme möglich oder Beitragsrückgewähr
  • Policendarlehen möglich
  • Günstigere Nachbesteuerung von bisher 27% auf 18%
  • Nicht Hartz IV geschützt
  • Verwertungsausschluß möglich

4. Schicht

"Riester-Rente" = Konventionelle Rentenversicherung

  • Förderung durch Grund- und Kinderzulage 
  • Sonderausgabenabzugsberechtigt
  • Nachgelagerte Besteuerung

Verbesserungen:

  • Flexibler - Teilauszahlung (bis 30%)
  • Einfacher - Dauerzulagenantrag
  • Sicherer - Hartz IV geschützt

Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten, laden wir Sie gerne zu einem unserer INFO-abende in Ihrer Nähe ein. Mailen Sie uns oder rufen Sie an und wir sagen Ihnen, wann und wo unsere INFOs sind.