Der Generationenvertrag ist im eigentlichen Sinne kein Vertrag; niemand hat ihn je unterschrieben. Dennoch existiert er und bedeutet nichts anderes, als dass die heutigen Arbeitnehmer die heutigen Rentner "versorgen". Entstanden ist er Mitte der fünfziger Jahre, als Wilfried Schreiber (Wirtschaftswissenschaftler) dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer empfahl, die Altersvorsorge in der BRD nicht durch Ansparleistungen jedes einzelnen Arbeitnehmers zu sichern, vielmehr sollten die Beiträge als Zahlungen an die Rentner weitergeleitet werden. Auf Grund der Erfahrungen zwei vorhergegangener Inflationen war damals der Wunsch nach wertbeständigen Ersparnissen nur zu verständlich. Durch das System des Generationenvertrages gab es keinen Kapitalstock. Somit sank das Entwertungs- risiko gegen Null.
Der Generationenvertrag funktionierte über viele Jahre ganz hervorragend. Die Zahl der Rentner war im Vergleich zu den Erwerbstätigen relativ gering. Zwei Dinge änderten dies jedoch nachhaltig: 1.) Der Pillenknick - es wurden durch die Erfindung der Pille und das beginnende Wirtschaftswunder immer weniger Kinder geboren. 2.) Die Lebenserwartung - durch die moderne Medizin stieg und steigt die Lebenserwartung der Menschen immer mehr. Hinzu kommen weitere Probleme wie die Flucht aus der Rente (z.B. müssen Selbstständige nicht pflichtgemäß in die Rentenkasse einzahlen), Fremdleistungen (es wurden immer wieder Dinge aus der Rentenkasse gezahlt, die gar nichts mit der Rente zu tun hatten), weitere Belastungen (z.B. die Wiedervereinigung ect.) und die hohe Arbeitslosigkeit. Das bedeutet zusammengefaßt: der Generationenvertrag läßt sich in der bisherigen Form nicht mehr finanzieren und halten!
Eine Rentenreform wird von allen Seiten als unabdingbar angesehen. Von der rot/grünen Regierung wurde die sogenannte "Riester-Reform" auf den Weg gebracht und als "großer Wurf" gefeiert. Es ist heute jedoch schon klar, dass nachjustiert werden muß! Dabei gibt es nur drei Parameter, die greifen könnten: Das Leistungsniveau, die Beitragssätze und das Rentenalter. Rentenexperten sind sich weitgehend darüber einig, dass das abgesenkte Rentenniveau (von 70 auf 67%) sich nicht halten läßt - es wird wesentlich weiter absinken (Prof. Dr. Meinhard Miegel spricht sogar von bis auf 50% im Jahre 2030). Die Beitragssätze müssen weiter angehoben werden. Das Renteneintrittsalter wird auf 67 Jahre und mehr heraufgesetzt werden müssen. Nur unter solchen Voraussetzungen läßt sich dieses Rentensystem finanzieren und aufrecht erhalten.
Alle Experten machen deutlich, dass es für all jene, die sich ausschließlich auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse verlassen, im Jahre 2030 ein böses Er- wachen gibt!
Am 01.01.2005 trat die Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes in Kraft. Die wesentlichsten Punkte sind u.a.:
Änderung (Verbesserung) der "Riester-Rente"
Keine Steuerfreiheit mehr auf Kapitallebensversicherungen
Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge
Neue geförderte private Basis-Rente (lt. Rürup)
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